Bekanntmachung über einen Nachrücker in die Gemeindevertretung Niederaula
Gemeindewahl vom 27. März 2011
Der Gemeindevertreter Herr René Bieber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass unter Zugrundelegung des Wahlvorschlages der CDU vom 11. Januar 2011
Herr Rolf Kemmler
geboren 1963 in Rhina
Bautechniker
wohnhaft: Amselweg 12
36272 Niederaula
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.
Gegen des Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
gez.
(Thomas Rohrbach)
Gemeindewahlleiter
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Veröffentlicht im Niederaulaer Wochenblatt Nr. 9 vom 01. März 2013