10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Niederaula in der Gemarkung Solms Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in Ihrer Sitzung vom 23. April.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Marktgemeinde Niederaula gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula vom 10. März 2022 wurde der Abwägungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Entwurfs-u. Offenlagebeschluss gefasst.
Die Änderung betrifft ausschließlich das Flurstück 12/2, Flur 3 in der Gemarkung Solms.
Der Entwurf finden Sie hier im Bereich Downloads auf dieser Seite..
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Weitere Meldungen
Private Fördermaßnahmen im Rahmen des IKEK
Mi, 30. Oktober 2024