Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Bei gemeindlichen Leistungenn für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 2,45 Euro je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 2,40 Euro je Kubikmeter (jeweils brutto).
Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird und auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung (21.08.2020) beraten wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung wird somit automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Es erfolgt keine Zwischenabrechnung wodurch Ihre festgesetzten Vorauszahlungen unverändert bleiben. Eine entsprechende Erstattung bzw. Verrechnung erfolgt mit der Jahresabrechnung im Februar/März 2021.