Behindertenbeauftragter in Niederaula
Am 15.11.1994 wurde Artikel 3 Ab. 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz ergänzt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dies war für viele Städte und Gemeinden der Auslöser einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu benennen. So wurde auch in Niederaula der Beschluss gefasst jeweils für die Dauer von 4 Jahren einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Herr Harald Post aus Niederaula, Ziegenhainer Straße 28 nimmt seit 01.01.2000 dieses Ehrenamt war. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen behinderter Menschen in allen Lebensbereichen wahrzunehmen und zu unterstützen. Weiterhin umfasst sein Tätigkeitsbereich folgende Aufgaben:
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Mithilfe und Beratung von Behinderten bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen bzw. bei ihrer beruflichen Tätigkeit
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Behindertengerechtes Planen, Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierzu ergangenen Vorgaben
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Verbesserung der Situation in Kindertagesstätten und Schulen
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Integration von Behinderten in die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote
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Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden sowie ambulanten Hilfsorganisationen
Bei Bedarf Vermittlung von Ansprechpartnern im Bezug auf behindertenspezifische Fragen / Beschwerden persönlicher oder allgemeiner Natur.
Kontaktdaten:
Harald Post, Ziegenhainer Str. 28
Tel.: 06625 / 13 17