6. Änderung des Flächennutzungsplanes Marktgemeinde Niederaula in der Gemarkung Niederaula
6. Änderung des Flächennutzungsplanes Marktgemeinde Niederaula in der Gemarkung Niederaula
Die Marktgemeinde Niederaula beabsichtigt mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.45 “Über der Stedtemühle II“ neue Wohnbauflächen im Ortsteil Niederaula zu schaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes am nordwestlichen Ortsrand des Kernortes Niederaula.
Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gepl. Ausweisung eines Wohngebietes geschaffen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet werden.
Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)
Gemäß § 2 (1) BauGB hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula in ihrer Sitzung vom 02.11.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan in der Gemarkung Nieder-aula zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu ändern.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
Nachdem Vorentwürfe der o. a. Bauleitplanung erarbeitet wurden, ermöglicht die Marktgemeinde Niederaula ihren Bürgern gemäß § 3 (1) BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 10, 11, 78/1, 12/12 und 12/21 sowie Teilflächen der Flurstücke 133/12 und 134/12 der Flur 3 der Gemarkung Niederaula. Er ist in der Abbildung dargestellt.
Abbildung: Geltungsbereich der 6. FNP – Änderung der Marktgemeinde Niederaula
Die Unterrichtung und Erörterung mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen des Vorentwurfes der o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes findet statt
von Mittwoch, den 14.10.2020 bis Montag, den 16.11.2020
in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, im Feuerwehrschulungsraum (Obergeschoss) während der nachfolgenden Dienststunden:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird vor einem Besuch des Rathauses der Marktgemeinde Niederaula um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 06625/ 9203 0 gebeten
Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ bzw. „Pläne“ > „Bebauungspläne“ > „Im Verfahren“ zur Verfügung.
Niederaula, den 02.10.2020
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula
gez. Rohrbach, Bürgermeister