Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2021
Nachdem am 14.03.2021 die Kommunalwahlen stattfanden, trifft die neue Gemeindevertretung zur ersten und damit konstituierenden Sitzung zusammen. Gemäß §56 HGO tritt die Gemeindevertretung zum ersten Mal binnen eines Monats nach Beginn der Wahlzeit zusammen.
Die Ladung zur Ersten (konstituierenden) Sitzung obliegt gemäß § 56 Abs. 2 HGO dem Bürgermeister. Zu seinen Aufgaben gehören gleichzeitig die Aufstellung der Tagesordnung, die Eröffnung der Sitzung und die Ermittlung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung einschließlich der Übergabe des Vorsitzes. Nach § 57 Abs. 1 HGO führt bis zur Wahl des oder der Vorsitzenden das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.
Weitere Informationen der am 23. April 2021 stattfindenden konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung können Sie dem offiziellen Schreiben im Bereich Downloads entnehmen.