Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 10. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.347.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.347.800 €
mit einem Saldo von 0 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Saldo von 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.391.300 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.783.700 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.063.300 €
mit einem Saldo von -7.279.600 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 461.500 €
mit einem Saldo von -461.500 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 6.349.800 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.020.700 € festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. .
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 600 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H. .
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans
am 10. Dezember 2021 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Fälligkeiten von Kleinbeträgen
Jahresleistungen bis zu 15,34 € sind in einem Jahresbetrag am 15.08.,
Jahresleistungen bis zu 30,68 € sind in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08. fällig.
Niederaula, 10. Dezember 2021
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister