Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Marktgemeinde Niederaula
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Marktgemeinde Niederaula
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in der Sitzung am 22. Juli 2022 den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Gemeindevorstands beschlossen. Nachfolgend werden der Beschluss und die Entlastung öffentlich bekanntgegeben.
……………………………………………………………………………………………...........
Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und
des Rechenschaftsberichts zur Schlussbilanz des Haushaltsjahres 2016 sowie Entlastung des
Gemeindevorstandes gem. § 144 HGO
Erläuterung:
Die aufgestellten Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Durch dieses wurde nachfolgender eingeschränkter Prüfvermerk ausgesprochen:
„Die Jahresabschlussprüfungen wurde nach § 128 Abs. 1 HGO in Verbindung mit dem Erlass des HMdI vom 29. Juni 2016 unter Beachtung der Wesentlichkeitsgrundsätze stichprobenartig vorgenommen. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Jahresabschlüsse mit Ausnahme der Bilanzposition Forderungen in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2016 und 31.12.2017 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Marktgemeinde Niederaula.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse hat mit Ausnahme der gegebenen Feststellungen und Hinweise in diesem Bericht zu keinen Einwendungen geführt.
Gemäß § 113 HGO sind die Jahresabschlüsse mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Nach § 114 HGO beschließt die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse und trifft zugleich eine Entscheidung über die Entlastung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Niederaula.“
Die Schlussbilanz stellt sich wie folgt dar:
Stand 31.12.2016
Anlagevermögen: 57.497.493,41 €
Umlaufvermögen: 5.341.066,99 €
Rechnungsabgrenzungsposten: 33.361,53 €
Summe Aktiva: 62.871.921,93 €
Eigenkapital: 30.073.797,85 €
Sonderposten: 17.067.512,86 €
Rückstellungen: 1.017.754,00 €
Verbindlichkeiten: 14.372.313,40 €
Rechnungsabgrenzungsposten: 340.543,82 €
Summe Passiva: 62.871.921,93 €
Die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse und die Entlastung des Gemeindevorstands müssen nun durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt mit 18 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, BLN-Fraktion, WGN-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / die Grünen sowie einer Enthaltung aus der WGN-Fraktion den Jahresabschluss der Marktgemeinde Niederaula zum 31.12.2016 festzustellen und die Entlastung des Gemeindevorstands gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung.
Gemäß § 25 HGO nehmen die Gemeindevertreter Walter Freund, Gerhard Eckstein und Michael Weinert sowie die Gemeindevorstandsmitglieder Thomas Rohrbach, Hartmut Pfaff und Gerda Stock nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
……………………………………………………………………………………………...........
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19. bis 27. September 2022 während den Dienststunden
Montag und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zi.-Nr. 1.01, öffentlich aus.
Niederaula, 16. September 2022
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister