Bauleitplanung der Marktgemeinde Niederaula, Ortsteil Niederaula Bebauungsplan Nr. 2 „Am Hängeberg“ – 7. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2 „Am Hängeberg“ – 7. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Niederaula, Flur 20, die Flurstücke 21/1, 22, 23, 24, 25, 26, 27/4, 28/4 und 30/3 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes werden im Bereich nordöstlich der Breslauer Straße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung durch die Zulässigkeit einer Aufstockung der bestehenden Bebauung mit einem weiteren Vollgeschoss geschaffen. Das Planziel der 7. Änderung des Bebauungsplanes ist entsprechend der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes von 1964 die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Darüber hinaus werden die bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen entsprechend der bestehenden und geplanten Bebauung angepasst. Neu aufgenommen werden zudem Festsetzungen, die künftig die Versiegelung von zu befestigenden Flächen minimieren.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212 (Obergeschoss), zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
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