DAS BÜRGERBÜRO INFORMIERT: Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 €) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 €) mit einer Gültigkeit von jeweils 6 Jahren ausgestellt. Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise zu achten. Personalausweise haben aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und Reisepässe von ca. vier Wochen.
Zur Beantragung wird grundsätzlich immer das alte Ausweisdokument bzw. wenn noch kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.
Für Fragen stehen wir unter Tel. 06625-920315, 06625-920323 oder per Mail unter gerne zur Verfügung.
Preisänderung beim Reisepass ab 2024
Bundesdruckerei passt Gebühren für Reisepass ab 01.01.2024 an
Im kommenden Jahr ändert sich der Preis für den Reisepass. Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren 70,00 €. Die Preise für optionale Zuschläge (48 Seiten statt regulär 32 Seiten oder eine Express-Bestellung) bleiben unverändert. Die Grundgebühr für antragstellende Personen unter 24 Jahren (37,50 €) bleibt ebenfalls unverändert.
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Veröffentlichung
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