Ortsgericht

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung.

 

Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen.

Es nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens wahr.

 

Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.

 

Das Ortsgericht Niederaula besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher sowie sieben Ortsgerichtsschöffen.

Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Das Ortsgericht Niederaula steht allen Bürgern offen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz in Niederaula haben oder wenn Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden Angelegenheit stehen.

 

Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen.

Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:


In Privatrechtsangelegenheiten:

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden

         Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem

         Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich.

         Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.

  • Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollmachten)
  • Unterschriftsbeglaubigung der Erklärung der eigenen Feuerbestattung

 

In Grundbuchangelegenheiten:

  • Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei:

            - Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen

              in Abteilung II des Grundbuchs

            - Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken

              in Abteilung III des Grundbuchs

 

 In Grundstücksangelegenheiten:

  • Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen

 

In Vereinsangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister

 

In Handelsregisterangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister

 

Bei Sterbefällen:

  • Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht Bad Hersfeld
  • Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind)

 

In Erbangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht (Ausschlagung einer Erbschaft) Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.ortsgericht.de

 

Ortsgerichtsvorsteher

Herr Helmut Opfer

Ortsgericht Niederaula

Schlitzer Straße 3

36272 Niederaula

 

Telefon Sekretariat: (0 66 25)92 03 0

 

Sprechstunde:

nach vorheriger telefonischer Vereinbarung