Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Marktgemeinde Niederaula für die Amtszeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Hersfeld und den Strafkammern des Landgerichts Fulda
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 03. Mai 2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Bad Hersfeld gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
21. bis 27. Mai 2013
zu jedermanns Einsicht während den Dienststunden im
Rathaus -Hauptamt-, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus, -Hauptamt-, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Niederaula, 17. Mai 2013
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
gez. Thomas Rohrbach
(Bürgermeister)