Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz der Marktgemeinde Niederaula zum 01.01.2009
Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I S. 178) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula in ihrer Sitzung am 03. November 2014 die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüfte Eröffnungsbilanz der Marktgemeinde Niederaula zum 01.01.2009 festgestellt und die Entlastung des Gemeindevorstands beschlossen hat.
Öffentliche Auslegung:
Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 liegt gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der Zeit vom 17. bis einschließlich 25. November 2014 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 18 Uhr) öffentlich aus.
Die Eröffnungsbilanz können Sie unter dem unten angegeben Link einsehen (pdf)
Niederaula, 14. November 2014
Thomas Rohrbach
(Bürgermeister)