Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

2. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Marktgemeinde Niederaula im OT Mengshausen, Kreis Hersfeld-Rotenburg

 
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geltungsbereich der vorgesehenen Flächennutzungsplanänderung

1.1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB

Gemäß §2 Abs. 1 BauGB hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 16.09.2016 die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplan-änderung ist die Ermöglichung der Erbauung eines sechs Parteien Mietshaues von Herrn Johann Klassen. Die Ausweisung des Gebiets erfolgt als Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Mengshausen, Flur 7. Flurstücke 58 (teilweise) und 59/2. Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand und von Mengshausen und umfasst eine Größe von ca. 2250 qm (siehe Skizze).

1.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB

Nachdem ein Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung erarbeitet worden ist, ermöglicht die Marktgemeinde Niederaula gem. §3 Abs. 1 BauGB ihren Bürgern die Beteiligung an der Bauleitplanung. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit. Sich zu der Planung zu äußern und sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern. Die Unterrichtung und Erörterung sowie Einsichtsmöglichkeiten in die Unterlagen des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 03.03.2017 bis einschließlich zum 04.04.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der "Marktgemeinde Niederaula, Schlitzer Straße 3, Bauabteilung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung genommen werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt. Die Dienstzeiten sind:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 08.00 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

 

Niederaula, den 27.02.2017

Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula

Rohrbach, Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Di, 21. Februar 2017

Weitere Meldungen

Nutzen Sie

Sprich' mit uns!

Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Portal!

 

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

BIC:HELADEF1HER

 

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

04. 12. 2024 - Uhr

 

07. 12. 2024 - Uhr

 

07. 12. 2024 - Uhr

 

Schnellzugriff

 

 

 

Logo Feuerwehr Niederaula

 

Hessenfinder

Radroutenplaner Hessen

 

 

 

EKM Energie