Bebauungsplan Nr. 44 „Solmser Straße“ im OT Mengshausen der Marktgemeinde Niederaula, Kreis Hersfeld-Rotenburg
Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanänderung
1.1 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 BauGB
Gemäß §2 Abs. 1 BauGB hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 16.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung zum Bau eines sechs Parteien Wohnhauses. Die Ausweisung des Gebietes erfolgt als Wohnfläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Mengshausen, Flur 7. Flurstücke 58 (teilweise) und 59/2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der Skizze ersichtlich.
1.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
Nachdem ein Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet worden ist, ermöglicht die Marktgemeinde Niederaula gem. §3 Abs. 1 BauGB ihren Bürgern die Beteiligung an der Bauleitplanung. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung· und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern. Die Unterrichtung und Erörterung sowie Einsichtsmöglichkeiten in die Unterlagen des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 03.03.2017 bis einschließlich zum 04.04.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Marktgemeinde Niederaula, Schlitzer Straße 3, Bauabteilung für jedermann möglich. Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung genommen werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt. Die Dienstzeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
Niederaula, den 27.02.2017
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula
Rohrbach, Bürgermeister