Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Grenzbereinigung L 3432
Grenzbereinigung
(gemäß des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung)
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
(gemäß §12 Abs. 1 GrBerG HE)
Im Grenzbereinigungsverfahren in der
Gemeinde: Niederaula
Gemarkung : Mengshausen (2347)
Flur: 1, 2
Verfahrensgebiet : „L 3432“
ist der Grenzbereinigungsplan vom 18.01.2018 am 19.02.2018 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.
Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Dieser Verwaltungsakt gilt mit Ablauf des Tages nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.