Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidium Kassel

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Landkreise und Ballungsraum Kassel

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Entwürfe des

  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

sind ab dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel http://www.rp-kassel.hessen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Die Entwürfe sind während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten an folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

 

Regierungspräsidium Kassel

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Raum 716

 

Zu den Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen über das Funktionspostfach laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de auf elektronischem Wege abgegeben werden. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ gesendet werden.

 

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

 

 

Kassel, 25.11.2019

 

Regierungspräsidium Kassel

Abteilung Umweltschutz
33.1 53 l - Umgebungslärm

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Mo, 25. November 2019

Weitere Meldungen

Einladung zum Seniorentreffe Niederaula

Ein monatlicher Treffe im evangelischen Gemeindehaus. Motto: gemeinsam statt einsam! Gesellig, ...

Bekanntmachung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Weitere Informationen zu der am 03.12.2024 stattfindenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ...

Nutzen Sie

Sprich' mit uns!

Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Portal!

 

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

BIC:HELADEF1HER

 

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

04. 12. 2024 - Uhr

 

07. 12. 2024 - Uhr

 

07. 12. 2024 - Uhr

 

Schnellzugriff

 

 

 

Logo Feuerwehr Niederaula

 

Hessenfinder

Radroutenplaner Hessen

 

 

 

EKM Energie