Bekanntmachung über einen Nachrücker in die Gemeindevertretung Niederaula
Gemeindewahl vom 06. März 2016
Der Gemeindevertreter Herr Reinhold Weikert dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass unter Zugrundelegung des Wahlvorschlages der CDU vom 23. Dezember 2015
Frau Karin Schenk
zum 22.01.2021 in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.
Gegen des Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
(Jörg Keileweit)
Besonderer Wahlleiter
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