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Amtliche Bekanntmachung zur Genehmigung des Haushaltsplan 2021

Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula

für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. I S. 291) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 11. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.797.750 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.919.150 €

mit einem Saldo von -1.121.400 € im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 € mit einem Saldo von 0 €

 

mit einem Saldo von -1.121.400 €

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 235.000 € und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.753.200 €

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.476.750 €

 

mit einem Saldo von -8.723.550 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 453.300 €

 

mit einem Saldo von -453.300 €

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 8.941.850 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  600 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 600 v.H.

2.  Gewerbesteuer auf 400 v.H.

 

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 8

Fälligkeiten von Kleinbeträgen

Jahresleistungen bis zu 15,34 € sind in einem Jahresbetrag am 15.08.,

Jahresleistungen bis zu 30,68 € sind in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08. fällig.

 

Niederaula, 11. Dezember 2020

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Niederaula

 

 

(Thomas Rohrbach)

Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 15. bis 23. Februar 2021 während der Dienststunden

 

Montag und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

bei der Gemeindeverwaltung, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zi.-Nr. 1.01, öffentlich aus.

 

Der komplette Haushaltsplan steht auch auf der Homepage, „www.niederaula.de“, im Bereich „Politik“ zur Verfügung.

 

Niederaula, 12. Februar 2021

 

 

Niederaula, 11. Dezember 2020

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Niederaula

 

 

(Thomas Rohrbach)

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Fr, 12. Februar 2021

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