Bekanntmachung über Ausscheiden und Nachrücken von gewählten Kandidaten anlässlich der Kommunalwahl vom 14. März 2021
- Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Niederaula
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23. April 2021 die nachstehenden Personen in den Gemeindevorstand gewählt:
- für die SPD-Fraktion
Herrn Dr. Thomas Hahn, Niederaula
Frau Gerda Stock, Niederjossa
Herrn Hartmut Pfaff, Niederaula
- für die CDU-Fraktion
Herrn Hans-Helmut Faust, Niederjossa
- für die BLN-Fraktion
Herrn Frank Döll, Kerspenhausen
Herrn Stefan Küster, Niederaula
- für die WGN-Fraktion
Herrn Lothar Deisenroth, Hattenbach
Herrn Stefan Wolfert, Niederaula
- Die hierdurch freigewordenen Sitze in der Gemeindevertretung werden durch folgende Nachrücker besetzt:
- aus dem Wahlvorschlag der SPD
Frau Silke Herwig (als Nachrückerin für Frau Gerda Stock)
Alle anderen Gemeindevorstandsmitglieder waren vorher nicht als Gemeindevertreter/in tätig.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
(Jörg Keileweit)
Besonderer Wahlleiter