Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 49 der Marktgemeinde Niederaula in der Gemarkung Solms „Großer Acker SO PV Anlage“ Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in Ihrer Sitzung vom 23. April 2021 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ in der Marktgemeinde Niederaula Gemarkung Solms gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula vom 10. März 2022 wurde der Abwägungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich betrifft ausschließlich das Flurstück 12/2, Flur 3 in der Gemarkung Solms.
Den Entwurf des Bebauungsplanes finden Sie im Bereich Downloads auf dieser Seite.