Neuwahl eines Stellv. Schiedsmannes / einer Stellv. Schiedsfrau in der Marktgemeinde Niederaula
In der Marktgemeinde Niederaula ist im Dezember 2022 die Position der Stellv. Schiedsfrau / des Stellv. Schiedsmann neu zu besetzen. Dies geschieht durch Wahl in der Gemeindevertretung und ist für Ende September 2022 vorgesehen.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus den nachfolgenden Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind, können sich bis zum 31. August 2022 schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula bewerben.
Nach § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes hat jede Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten. Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist ehrenamtlich tätig.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
nicht im Bezirk des Schiedsamts wohnt;
durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Niederaula, 15. Juli 2022
Der Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister