Bauleitplanung der Marktgemeinde Niederaula, Ortsteil Hattenbach Bebauungsplan Nr. 27 „Am Stieg“, 1. Bauabschnitt – 1. Änderung
Bauleitplanung der Marktgemeinde Niederaula, Ortsteil Hattenbach
Bebauungsplan Nr. 27 „Am Stieg“, 1. Bauabschnitt – 1. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in ihrer Sitzung am 02.03.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Stieg“, 1. Bauabschnitt, als Textbebauungsplan ohne Planzeichnung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Stieg“, 1. Bauabschnitt, von 2003 und umfasst in der Gemarkung Hattenbach, Flur 3, die Flurstücke 136 teilweise, 137/3 teilweise, 137/4, 137/5, 137/6, 137/7, 137/8, 137/9, 137/10, 137/11, 137/12, 137/13, 137/14, 137/15, 137/16, 137/17, 139/1 teilweise, 139/2 teilweise und 140 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ausschließlich die Anpassung der bisherigen bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschrift zur zulässigen Dachform und Dachgestaltung. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des rechtwirksamen Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Stieg“, 1. Bauabschnitt, von 2003 sollen hingegen unverändert fortgelten.
Der Entwurf des Textbebauungsplanes liegt in der Zeit von
Montag, dem 27.03.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 02.05.2023
in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212 (Obergeschoss), während der nachfolgenden Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ bzw. „Pläne“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Zuge der Aufstellung eines Textbebauungsplanes ohne Planzeichnung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.
Niederaula, den 17.03.2023
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister